Schäden, Kälte, Baulärm - Wann Mietminderung möglich ist

Mietkürzung und mögliche Gründe dafür

Als Mieter einer Wohnung hat man nach Ansicht so mancher Vermieter nur Pflichten. Sicher muss die Miete regelmäßig gezahlt und sich an Verpflichtungen gehalten werden, die im Mietvertrag einvernehmlich geregelt und akzeptiert wurden. Was aber ist, wenn das Wohnen für den Mieter unzumutbar wird, weil sich Schimmel gebildet hat, es zu laut ist oder die Wohnung gar kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben. Ist dann der Mieter weiterhin verpflichtet, dem Vermieter z.B. die Miete weiterhin in voller Höhe zu zahlen?

Miete sollte nicht willkürlich gekürzt werden

Die Antwort lautet: Der Mieter kann die Mieter kürzen, von Willkür sollte aber Abstand genommen werden. In der Regel wird sich ein Vermieter auch kaum damit einverstanden erklären, dass ihm seine Mieter die Miete kürzen, weswegen der Mieter sein Vorhaben auf jeden Fall vorab mit einem Rechtsanwalt oder dem Mieterbund abklären sollte.

Dabei gibt es gute Gründe für Mieter, die Miete zu kürzen. Ist beispielsweise die Wohnung durch einen Schaden unbewohnbar, kann die Miete zu 100 % gekürzt werden. Liegen lediglich Beeinträchtigungen vor, kann die Miete nur anteilsmäßig gekürzt werden; eine einheitliche Rechtsprechung dazu gibt es indes nicht. Bei Schimmelbefall z.B. kann die Miete nur gekürzt werden, wenn das Verschulden nachweislich auf Seiten des Vermieters liegt. Auch hier kommt es darauf an, wie groß der Schimmelbefall ist. Lüftet oder heizt der Mieter zu wenig und es kommt zum Schimmelbefall, ist eine Mietminderung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt im Übrigen auch für Kinderlärm, der nach höchstrichterlichem Urteil geduldet werden muss und kein Lärm im eigentlichen Sinne darstellt.

Wohnung kleiner als im Mietvertrag

Ebenfalls keinen Anspruch auf Mietminderung haben Mieter, sollte sich im Laufe der Zeit herausstellen, dass die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Liegt der Unterscheid bei weniger als 10 %, muss der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte Miete zahlen; ein darüber hinausgehender Quadratmeterunterschied rechtfertigt indes eine Mietminderung.

Die Möglichkeit der Mietminderung haben Mieter für den Fall, dass ihre Persönlichkeitsrechte missachtet wurden. Lässt der Vermieter die Wohnung z.B. via Web-Cam überwachen, ist sogar eine fristlose Kündigung seitens des Mieters möglich.

Die Möglichkeiten für Mieter, ihre Miete zu mindern, sind insofern vielfältig und oftmals auch durchsetzbar. Allerdings sollten Mieter nicht sofort zum Mittel der Mietminderung greifen, sondern eher das Gespräch mit ihrem Vermieter suchen.

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